Bekanntmachung zum Wahlvorgang

Liebe Gemeindeglieder,

die Wahl der Kirchenältesten in der Evangelischen Landeskirche in Baden findet als allgemeine Briefwahl statt. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen bis spätesten 16. November 2019 per Post zugestellt. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen bis dahin nicht zugegangen sein, bitten wir Sie, sich umgehend mit dem Gemeindewahlausschuss oder dem Pfarramt der Matthäusgemeinde Steinbach-Sinzheim in Verbindung zu setzen.


Wählen kann jedes Gemeindeglied, das am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Die Briefwahlunterlagen enthalten:

  1. ein personalisiertes Anschreiben,
  2. einen personalisierten Briefwahlschein,
  3. einen Stimmzettel,
  4. ein Hinweisblatt zur Wahl,
  5. einen blauen Stimmzettelumschlag,
  6. einen roten Wahlbriefumschlag als Rücksendeumschlag für den Stimmzettel und den unterschriebenen Briefwahlschein

Sie können so viele Stimmen vergeben wie Kirchenälteste zu wählen sind, also 12 Stimmen. Den ausgefüllten Stimmzettel legen Sie in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben diesen zu. Zusammen mit dem Briefwahlschein, der zwingend zu unterschreiben ist, legen Sie den verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag und kleben diesen zu.

Den roten Wahlbriefumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschrieben Briefwahlschein können Sie in den Briefkasten des Pfarramtes oder in die aufgestellten Wahlbriefkästen in den Kirchen in Steinbach oder Sinzheim bis spätestens 30.11.2019 einwerfen.

Der Wahlbriefumschlag kann am 1. Advent (1. Dezember) von 10.30 Uhr bis spätestens 12.00 Uhr in der Kirche in Steinbach oder Sinzheim abgegeben werden.

Bei der Stimmabgabe darf sich einer Hilfsperson bedienen, wer des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Stimmabgabe bedarf. Die Hilfsperson unterzeichnet auch die Versicherung auf dem Briefwahlschein. Außerdem muss die Hilfsperson geheim halten, was sie bei der Hilfestellung über die Stimmvergabe erfahren hat. (§ 74a LWG)

Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.

Steinbach, den 31.10.2019

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses

Eberhard Schneider