FFP2 Maskenpflicht

FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei Gottesdiensten

Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Innerhalb geschlossener Räume müssen in der Warn- und den Alarmstufen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Atemschutzmaske (FFP2 oder eine vergleichbare Maske wie beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) tragen.

Die bisherige Soll-Vorschrift wurde in eine Muss-Vorschrift überführt. Eine OP bzw. medizinische Maske ist nicht erlaubt.