FFP2 Maskenpflicht
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei Gottesdiensten
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Innerhalb geschlossener Räume müssen in der Warn- und den Alarmstufen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Atemschutzmaske (FFP2 oder eine vergleichbare Maske wie beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) tragen.
Die bisherige Soll-Vorschrift wurde in eine Muss-Vorschrift überführt. Eine OP bzw. medizinische Maske ist nicht erlaubt.
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